Zugänglichkeit der Gebäudeentwässerung auf Flachdächern und Terrassen

Linienrinnen, Dachrinnen; Abläufe jedweder Art und Fallrohre gehören zur Gebäudeentwässerung und müssen zugänglich sein und von den Nutzern regelmäßig revisioniert werden. Üblich sind 1- bis 2-malige Kontrollen pro Jahr, insbesondere im Herbst nach dem Laubfall.

Hierzu die DIN 1986: 2004-11, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung: „6. Betrieb: Für den Betrieb, die Inspektion und die Wartung der Anlage sind der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte (Betreiber) verantwortlich. … Für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb einer Entwässerungsanlage sind vom Betreiber nach DIN 18381 (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Ausgabedatum: 2010-04) die erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen … zu übergeben. Zur Erfüllung seiner Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten ist der Betreiber durch den Anlagenersteller in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit ihrer Betriebsweise vertraut zu machen.“

Insbesondere bei allseitig eingefassten Terrassen mit Holzbelägen oder lose verlegten Steinplatten bedeutet das, dass alle Hauptabflüsse und auch alle Notüberläufe bestenfalls sichtbar und auf jeden Fall leicht zugänglich sein müssen. Sie dürfen nicht überbaut werden, sondern dürfen nur mit Rosten oder einfach herausnehmbaren Klappen abgedeckt werden.

Stand:
09/10