Instandhaltung von Gebäuden

Unter der Instandhaltung von Gebäuden versteht man Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes und zur Aufrechterhaltung des Wohnwertes. Hierunter sind vorbeugende Maßnahmen zu verstehen, die zu treffen sind, um eine Instandsetzung (konkrete Mängel oder Schäden) zu vermeiden oder zeitlich zu verzögern (LG Hamburg WM 95, 267). Darunter fallen alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Zustand des Mietobjektes in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Stand:
09/10