Verpressen von Rissen

In der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“, Ausgabe November 2003, wird unter dem Punkt 12.3 (Füllen von Rissen, undichten Fugen und undichten Betongefügen) unter Ziff. 2. festgelegt:

„Um den entwurfsmäßigen festgelegten Anforderungen an eine Nutzungsklasse zu genügen, kann es je nach Lage, Ort und Ursache des Wasserdurchtritts im Bauteil erforderlich sein, eine abdichtende Injektion in mehreren Durchgängen durchzuführen bzw. nach einem angemessenen Zeitraum zu wiederholen.“

Dies bedeutet, dass das Verpressen eines Risses in einem Betonbauteil eine zu erwartende Instandsetzung sein kann, wenn es zu ungewollten Wasserzutritten in das Gebäude kommt.

In der Erläuterung zur WU-Richtlinie wird zum Punkt 12.3 weiter ausgeführt:

„Mehrmaliges injizieren ist kein Mangel, sondern systembedingt.“

Hierbei wird auf den Abschnitt 7, Absatz 5 verwiesen. In diesem Absatz ist vermerkt, dass:

„Bei allen Entwurfsgrundsätzen kann eine Abdichtung von Trennrissen mit Breiten, die den Nutzungsanforderungen nicht entsprechen, erforderlich werden; die vorsorgliche Festlegung solcher Maßnahmen sieht die Richtlinie verbindlich vor (Absatz 5). Bei Beanspruchungsklasse 2 – Bodenfeuchte – kann dies auch durch Abkleben, bei Beanspruchungsklasse 1 jedoch in den meisten Fällen durch Füllen der Risse, das heißt, durch Rissinjektionen erfolgen. Je nach Zielsetzung kann dabei ein hydraulisch bindender Füllstoff, Zementsuspension, mit begrenzt kraftschlüssiger oder ein Polyurethanharz mit begrenzt dehnfähiger Wirkung verwendet werden. Zu ersteren ist zu bemerken, dass ein erneutes Aufreißen beim Einsatz einer Zementsuspension mit der günstigen Wirkung der Selbstheilung eines Trennrisses mit nunmehr verminderter Breite einhergeht. Ein erneutes Aufreißen von mit Polyurethanharz gefüllten Rissen kann nur durch Wiederholung derselben Maßnahmen behoben werden.“

Diese Zitate zeigen, dass bereits bei der Erstellung der WU-Richtlinie und deren Erläuterungen das in der Praxis immer wieder auftretende Phänomen der wasserführenden Risse in „Weißen Wannen“ bekannt war. Es wird klar dargestellt, dass das Verpressen von Rissen eine zulässige und übliche Methode ist. Des Weiteren wird eindeutig formuliert, dass auch das mehrmalige Verpressen von Rissen keinen Mangel darstellt.

Stand:
02/11