Belüftung von Kellern

Die seit dem Jahre 2000 gültige Bauordnung der Landes Nordrhein Westfalen (BauO NRW) enthält keine Regelung, nach der Abstellräume in Kellergeschossen einen Mindestluftwechsel aufweisen müssen.

Aus dem § 6 der EnEV 2004/ 2007 aber auch 2009 kann dies ebenfalls nicht abgeleitet werden. Dort heißt es: „(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ Die Energieeinsparverordnung ist eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Abstellräume im Kellergeschoss außerhalb der Wohnungen, die nicht beheizt werden, mithin nicht nach EnEV wärmegedämmt werden müssen, fallen nicht unter die Regelung des § 6 der EnEV.

Die Norm DIN V 4108-6:2003-11 - Wärmeschutz im Hochbau, Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs - enthält auch keine Regelung zum Mindestluftwechsel in unbeheizten Abstellräumen im Kellergeschoss. Ebenfalls enthält die Norm DIN 1946:2009-05 – Lüftung von Wohnungen – (auch in den älteren Fassungen) keine Regelung zur Lüftung von Abstellräumen außerhalb von Wohnungen.

Aus den gesetzlichen und normativen Regelungen lässt sich das Erfordernis eines Mindestluftwechsels (Möglichkeit der Belüftung) in nicht beheizten Abstellräumen außerhalb von Wohnungen nicht herleiten.

Es kann letztlich das Erfordernis eines Mindestluftwechsels in einem unbeheizten Abstellraum außerhalb der Wohnung nur von dem Kriterium des üblichen und der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit abgeleitet werden. Es ist letztlich eine Rechtsfrage, ob die Erwerber / Käufer die Ausführung einer passiven oder aktiven Belüftung der unbeheizten Abstellräume im Kellergeschoss außerhalb der Wohnungen erwarten dürfen.

Daher darf eine Mindestlüftung unbeheizter Abstellräume im Kellergeschoss trotz der fehlenden bautechnischen Regelwerke hierzu im Sinne einer mittleren Art und Güte erwartet werden. Auch wenn die am Bau Beteiligten hierüber vermeintlich unterschiedlicher Meinung sein können und auch sind, gilt hier nicht der Grundsatz des modernen Bauens „Weniger ist Mehr“.

Stand:
08/12