Rampen im öffentlichen Raum

Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024-1 (gültig bis 2010-10) und aktuell nach DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen.

Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Das gilt insbesondere für:

• Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung
• Blinde, Sehbehinderte
• Gehörlose, Hörgeschädigte
• Gehbehinderte
• Menschen mit sonstigen Behinderungen
• Ältere Menschen
• Kinder, klein- und großwüchsige Menschen

Stand
09/12