-NEU- Eine „Anlehnung an RC2“ gibt es nicht

Ein RC-X geprüftes Bauelement in Form einer Tür oder eines Fensters besteht aus dem Element selbst und den zugehörigen Zertifikaten, hier insbesondere dem Prüfzeugnis.

Im Prüfzeugnis steht beschrieben, wie das Bauelement konstruiert wurde und wie es geprüft wurde und wie die Prüfung ausgegangen ist. In dem Fall, wo es ein Prüfzeugnis gibt, hat das Bauelement die Prüfung also in der darin beschriebenen Ausstattung bestanden.

Die Ausstattung wiederum setzt sich beispielsweise für ein Fenster unter anderem zusammen aus:

- Dem Rahmen
- Dem Flügel
- Dem Beschlag / der Anzahl und der Ausführung der Verriegelungen
- Dem Glas
- Dem Einbau des Glases in den Flügel
- Dem Einbau des Fensters in den Baukörper / der Anzahl und der Ausführung der Befestigungen
- Der Beschaffenheit des Baukörpers
- Der Eignung / Qualifikation der Monteure (Schulung)
- Der Montagebescheinigung
- …

Werden nun ein Fenster oder eine Tür eingebaut, die von den geprüften und beschriebenen Details abweichen, beispielsweise weil es einen Verriegelungspunkt oder einen Befestigungspunkt weniger gibt, dann gilt der Nachweis nicht mehr und das Fenster / die Tür haben keinen RC-X Nachweis.

Die unspezifische Formulierung „in Anlehnung“ lässt erwarten, dass der Planer, aus nicht nachzuvollziehenden Gründen auch immer, auf irgendwelche Ausstattungsmerkmale (s. Auflistung oben) verzichten möchte. Dies führt dazu, dass der Ausführende bei dieser unspezifischen Formulierung nicht weiß, worauf er verzichten soll und dass in jedem Fall das RC-X-Zertifikat nicht mehr gilt. So gesehen kann es also die Anlehnung an RC2 nicht geben. Kein Nachweis, kein RC-?

Beim Fensterbau war es mal gang- und gäbe, „RC2 mit einfachem Isolierglas“ auszuschreiben. Aus oben beschriebenen Gründen raufte man sich im Normenausschuss die Haare und erfand die Klasse RC2-N, also ein Fenster nach RC2 aber ohne Anforderungen an die Verglasung. Da kann jeder was mit anfangen, vor allem der Einbreche der statt einen unhandlichen Kuhfuß zu schleppen nur einen kleinen Glasschneider braucht.

Im vorliegenden Fall könnte die Lösung also beispielsweise lauten:

„Lieferung und Einbau einer Wohnungseingangstür entsprechend des RC2-Zertifikates dieser Tür, jedoch…

- Ohne Verschraubung mit dem Baukörper
- Der Einsatz bildungsferner Monteure ist zulässig
- Die Beschlaggarnitur bedarf keines Sicherheitsnachweises
- …. etc.“


Wir haben oben gelernt, dass es für diese Tür dann keinen offiziellen Nachweis geben wird. Insofern weiß am Ende keiner, was er einkaufen wird.

Stand:
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