Flachdachabdichtungen unter Dachaufbauten nach DIN 18531-1:2010-5

Die vollständige Bezeichnung der o. g. Norm nennt sich „Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer „Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze“, sie ersetzt die DIN 18531:1991-09. In der aktuellen Norm findet sich folgender bemerkenswerter Passus:

„6.8 Dachaufbauten
Auf der Dachabdichtung aufgestellte Aggregate und Anlagen sind so anzuordnen und hinsichtlich der Tragkonstruktion sowie evtl. erforderlicher Zu- und Ableitungen so zu gestalten, dass ggf. notwendige Durchdringungen fachgerecht ausführbar sind und die Abdichtung und ihre An- und Abschlüsse für Wartungszwecke zugänglich bleiben. Der Mindesthöhenabstand zur Dachabdichtung sollte 0,50 m betragen.“

Hintergrund dieser neuen Anforderung ist, dass die Dachflächen unterhalb von aufgeständerten Konstruktionen für Instandsetzungen und Reparaturen zugänglich bleiben müssen.

Stand:
02/14


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