Tiefgaragenentwässerung mit Benzinabscheider?

Nach der Norm DIN 1986-100: 03/2012 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 100 zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 1256 – Abschnitt 6.2.3 „Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten“ ist der Einbau von Abscheideranlagen lediglich an Abläufen von Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betankt werden vorgesehen.

Nach diesem Absatz können: „Abläufe von Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge nur abgestellt werden ohne Abscheideranlagen an die Abwasseranlage angeschlossen werden, soweit sich aufgrund der Wasser- bzw. Abwassergesetze der Länder nichts anderes ergibt.“

Entsprechend der in NRW gültigen Verordnungen bestehen keine zusätzlichen Einschränkungen für diese Flächen. So ist der Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders nicht erforderlich.


Stand:
06/14