Ableitung verschiedener Abwässer

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden Pumpenschächte geplant, über die verschiede-ne Abwässer abgeleitet werden sollen, wie z. B. die Linienentwässerung am Rampenfuß einer Tiefgarage, die Bodenabläufe einer Tiefgarage, die Waschküche u. Ä.

Je nach Lesart der Norm DIN 1986-100:2016:-12 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ handelt es sich dabei um unterschiedliche Abwässer bzw. Regenwasser. In der Fachwelt wird immer wieder darüber diskutiert, ob die Entwässerung einer Tiefgaragenrampe oder eines Kellerabgangs als Regenwasser- oder Schmutzwasserablauf gilt.

Die Normen geben dazu keine Auskunft. In der Regel wird die Abwasserart angenommen, welche vermehrt anfällt (Regenwasser oder Schmutzwasser aufgrund von Reinigung oder Einschleppen). Abläufe von nicht überdachten Rampen sollten als Regenwasserabläufe gezählt werden.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da in der Norm 1986-100:2016-12 eine gemeinsame Ableitung dieser beiden unterschiedlichen Abwässer (Regenwasser und Schmutzwasser) untersagt wird. Bei Mischsystemen darf erst kurz vor der Grundstücksgrenze oder (bei Grenzbebauung) kurz vor der Ausführung aus dem Gebäude eine gemeinsamen Ableitung erfolgen (bei Trennsystemen erfolgt generell eine getrennte Ableitung). Insofern dürfen für die unterschiedlichen Abwasserarten auch keine gemeinsamen Hebeanlagen ausgeführt werden.

Stand:
06/2018