Revisionsöffnungen an Wannen

Es gibt keine technische Vorschrift, die vorsieht, dass im Wohnungsbau an den Schürzen von Bade- oder Duschwannen Revisionsöffnungen oder -möglichkeiten hergestellt werden müssen. Wenn ein entsprechender Wusch besteht, kann an Wannenschürzen ggf. eine Fliese nur fixiert und statt verfugt, nur elastisch versiegelt werden.

Bei niedrigen oder bodengleichen Duschen sind wegen der nicht vorhandenen Höhe ohnehin keine derartigen Öffnungen unterzubringen.